Impressum
KM Safety & Mechatronic GmbH
Markt 33
2662 Schwarzau im Gebirge
Geschäftsführer: Kevin Maurer
Firmenname KM Safety & Mechatronic GmbH
Firmenbuchnummer 553023w
Firmengericht Landesgericht Wiener NeustadtGLN (der öffentlichen Verwaltung) 9110030184715
GISA-Zahl 33678566
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz) Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der KM Safety & Mechatronic GmbH
( gültig ab Juni 2021)
Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der KM Safety & Mechatronic GmbH und natürlichen und juristischen Personen (in Folge: Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und der KM Safety & Mechatronic GmbH, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB der KM Safety & Mechatronic GmbH, abrufbar auf der Homepage www.kevinmaurer.at.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn ihnen nach Erhalt nicht ausdrücklich widersprochen wird. Im Zweifel ist von den AGB der KM Safety & Mechatronic GmbH auszugehen.
2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote der KM Safety & Mechatronic GmbH sind unverbindlich.
2.2. Verträge kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die KM Safety & Mechatronic GmbH rechtsgültig zustande.
3. Kostenvoranschläge
3.1. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
3.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die Bestimmungen des § 5 KSchG.
4. Preise
4.1. Preisangaben sind nicht als Pauschalpreise zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird.
4.2. Sämtliche von der KM Safety & Mechatronic GmbH genannten Preise sind, sofern nichts anderes vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4.3. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
4.4. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.5. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung des Entgeltes ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das Konto der KM Safety & Mechatronic GmbH bei der Raiffeisenbank NÖ-Süd Alpin eGen mbH, IBAN: AT87 3219 5000 0210 8165, zu erfolgen.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen sind für die KM Safety & Mechatronic GmbH nicht verbindlich.
6. Verzugszinsen
6.1. Im Fall des verschuldeten Zahlungsverzugs sind gem. § 456 UGB Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu entrichten.
6.2. Bei unverschuldetem Zahlungsverzug sowie gegenüber Verbrauchern sind nur die in § 1000 Abs. 1 ABGB bestimmten Zinsen zu entrichten.
6.3. Für die zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen hat der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug Mahnspesen zu bezahlen, sofern diese im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
6.4. Die KM Safety & Mechatronic GmbH behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verspätungsschadens ausdrücklich vor.
7. Terminsverlust
Im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer Ratenzahlung hat die KM Safety & Mechatronic GmbH das Recht bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rate, die gesamte noch offene Forderung fällig zu stellen.
8. Elektronische Rechnungslegung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
9. Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
10. Gefahrtragung
10.1. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übergabe des Vertragsgegenstandes von der KM Safety & Mechatronic GmbH an den Beförderer über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde jegliches Risiko des Unterganges oder der Beschädigung auf dem Transportweg, sofern die KM Safety & Mechatronic GmbH eine verkehrsübliche Versendungsart gewählt hat.
10.2. Gegenüber Verbrauchern geht das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes erst dann über, wenn dieser an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten (der nicht der Beförderer ist), abgeliefert wird (§ 7b KSchG). Hat der Verbraucher selbst den Beförderer beauftragt, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht das Risiko schon mit der Übergabe an den Beförderer über.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die von der KM Safety & Mechatronic GmbH gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes oder Kaufpreises (samt Spesen) im Eigentum der KM Safety & Mechatronic GmbH.
11.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese der KM Safety & Mechatronic GmbH rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und die KM Safety & Mechatronic GmbH der Veräußerung zustimmt. Im Fall der Zustimmung gilt die Forderung als an die KM Safety & Mechatronic GmbH abgetreten.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die KM Safety & Mechatronic GmbH berechtigt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
11.4. Über Aufforderung hat der Kunde der KM Safety & Mechatronic GmbH sämtliche Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
11.5. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist die KM Safety & Mechatronic GmbH berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
11.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Vertragsrücktritt, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.
11.7. Vor Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Pfändung der Vorbehaltsware hat der Kunde die KM Safety & Mechatronic GmbH unverzüglich zu verständigen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der KM Safety & Mechatronic GmbH hinzuweisen.
11.8. Die KM Safety & Mechatronic GmbH ist berechtigt zur Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware zu betreten.
11.9. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der KM Safety & Mechatronic GmbH darf der Leistungs- bzw Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden.
12. Schutz des geistigen Eigentums
12.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Prospekte und sonstige Unterlagen sowie Software, die von der KM Safety & Mechatronic GmbH beigestellt oder durch ihren Beitrag entstanden sind, bleiben im geistigen Eigentum der KM Safety & Mechatronic GmbH.
12.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der KM Safety & Mechatronic GmbH.
12.3. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums hat die KM Safety & Mechatronic GmbH Anspruch auf eine Pönale in Höhe von EUR 1.000,00 je Verstoß, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
12.4. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
13. Schutzrechte Dritter
13.1. Für Vertragsgegenstände, welche die KM Safety & Mechatronic GmbH nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, sonstige Spezifikationen etc.) herstellt, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die Anfertigung dieser Vertragsgegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
13.2. Der Kunde hält die KM Safety & Mechatronic GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.
14. Liefer- und Leistungsfristen
14.1. Liefer- und Leistungsfristen bzw -Termine sind für die KM Safety & Mechatronic GmbH nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Geringfügige Leistungs-überschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren.
14.2. Fristen und Termine verlängern bzw verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von der KM Safety & Mechatronic GmbH nicht verschuldeter Verzögerung durch Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich der KM Safety & Mechatronic GmbH liegen, für die Dauer des entsprechenden Ereignisses.
14.3. Wird die Leistungsausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 1168 ABGB, so ist die KM Safety & Mechatronic GmbH berechtigt, ihm zur Nachholung eine angemessene Frist zu setzen.
15. Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug des Kunden ist die KM Safety & Mechatronic GmbH berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung, die Ware einzulagern, wofür eine Lagergebühr von EUR 3,00 je Tag anfällt.
16. Rücktritt vom Vertrag
16.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
16.2. Bei Verzug der KM Safety & Mechatronic GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Kunden erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
16.3. Bei Verzug des Kunden mit einer Leistung oder Teilleistung ist die KM Safety & Mechatronic GmbH unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt. Im Falle der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden, die die Leistungserbringung unmöglich macht oder erheblich erschwert ist die KM Safety & Mechatronic GmbH nach Fristsetzung gem. Pkt. 14.3. berechtigt die Vertragsaufhebung zu erklären.
17. Gewährleistung
17.1. Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen der KM Safety & Mechatronic GmbH beträgt ein Jahr ab Übergabe.
17.2. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Zeitpunkt der Übergabe jener, in welchem der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat.
17.3. Handelt es sich bei dem abgeschlossenen Rechtsgeschäft um einen Kaufvertrag oder einen Werklieferungsvertrag über eine bewegliche Sache und liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, so hat der Kunde der KM Safety & Mechatronic GmbH Mängel der Ware, die er nach Übergabe durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen 14 Tagen ab Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang der Mängel schriftlich anzuzeigen.
17.4. Unterlässt der Kunde die Anzeige (gem. Pkt. 17.3.), so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f ABGB) nicht mehr geltend machen.
17.5. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leistet die KM Safety & Mechatronic GmbH nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
17.6. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.
17.7. Der besondere Rückgriff gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
17.8. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
18. Haftung
18.1. Die KM Safety & Mechatronic GmbH haftet für von ihr oder ihren Vertretern oder Erfüllungshilfen schuldhaft verursachten Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
18.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag der durch die KM Safety & Mechatronic GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18.3. Der Haftungsausschluss des Pkt. 18.1. gilt für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder aus deliktischen Handlungen. Davon ausgenommen sind Personenschäden.
18.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Für Verbraucherverträge gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 1489 ABGB.
19. Kompensationsausschluss
19.1. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche der KM Safety & Mechatronic GmbH mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
19.2. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern bei Zahlungsunfähigkeit der KM Safety & Mechatronic GmbH und für den Fall, dass Gegenforderungen von ihr anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder wenn es sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht.
20. Formvorschriften
An die KM Safety & Mechatronic GmbH gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der qualifizierten elektronischen Signatur.
21. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der KM Safety & Mechatronic GmbH.
22. Rechtswahl
22.1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der KM Safety & Mechatronic GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
22.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
23. Gerichtsstandvereinbarung
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der KM Safety & Mechatronic GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Wiener Neustadt sachlich und örtlich zuständig.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.